von Norbert Lamers
Die Mitglieder haben auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung folgende Satzungsänderung bzw. Ergänzung beschlossen:
§ 11 a
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist binnen einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende möglich, wobei diese schriftlich an ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes zu richten ist.